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Heilmittel

Zu den ärztlich verordneten Therapien der Anthroposophischen Medizin (Heilmittel) zählen:
  • die Heileurythmie
  • die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
    mit ihren Fachbereichen: Malerei, Musik, Plastik, Sprachgestaltung
  • die Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegman.
Diese Heilmittel sind noch nicht Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Jedoch:
  • Versicherte von Krankenkassen, die einen Vertrag zur Integrierten Versorgung mit ambulanter Anthroposophischer Medizin abgeschlossen haben, erhalten die Therapien auf ihre Krankenversichertenkarte.
  • Aufgrund eines von der Securvita BKK gewonnenen Rechtsstreits dürfen jetzt alle Krankenkassen für die Heilmittel der Anthroposophischen Medizin Kosten im Einzelfall erstatten. Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht derzeit jedoch noch nicht.
    Weist Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme der ärztlich verordneten Therapien ab, dann teilen Sie ihr mit: Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.3.2005 hat sie die Möglichkeit, zum Wohle ihrer Versicherten die Kosten zu übernehmen. Aktenzeichen B 1 A 1/03 R. Das Urteil ist nachzulesen bei: www.bundessozialgericht.de
  • Auch ließen sich durch eine extra zu bezahlende die Anthroposophische Medizin berücksichtigende Zusatz-Krankenversicherung Aufwendungen für die Therapien der Anthroposophischen Medizin versichern. Hier ist zu beachten, dass für Ältere, chronisch Kranke, Behinderte, Menschen und Familien mit geringem Einkommen es nicht leicht sein wird, die schmaler werdende Gesetzliche Krankenversicherung durch eine Zusatz-Krankenversicherung zu ergänzen.
Ausführlichere Informationen
- zu den Krankenkassen mit Integrierter Versorgung und
- zu den Kassen, die die Therapien im Rahmen der Kostenerstattung bezahlen
siehe das Infoblatt: Krankenkassenwechsel

- zu den Zusatz-Krankenversicherungen, die die Anthroposophische Medizin berücksichtigen
siehe das Infoblatt: Zusatz-Krankenversicherungen